Akteneigner*in: Unterschied zwischen den Versionen

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[[category:Glossar|Akteneigner*in]]
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{{AnleitungAbsatz|Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend  verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte). <br>
{{AnleitungAbsatz|Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend  verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte). <br>
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.}}
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.}}
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Version vom 12. Januar 2023, 11:44 Uhr

Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte).
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.