Akteneigner*in: Unterschied zwischen den Versionen
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{{AnleitungAbsatz|Der/die Vorgangseigner*in ist die Person, die den Vorgang federführend verwaltet. Der/die Vorgangseigner*in erhält weitgehende Rechte auf den Vorgang (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte). <br> | {{AnleitungAbsatz|Der/die Vorgangseigner*in ist die Person, die den Vorgang federführend verwaltet. Der/die Vorgangseigner*in erhält weitgehende Rechte auf den Vorgang (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte). <br> | ||
Die/der Vorgangseigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der den Vorgang angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt des Vorgangs zu achten. Zu jedem Vorgang gehört immer ein*e Vorgangseigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.}} | Die/der Vorgangseigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der den Vorgang angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt des Vorgangs zu achten. Zu jedem Vorgang gehört immer ein*e Vorgangseigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.}} | ||
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Version vom 11. August 2022, 10:53 Uhr