Prozesseigentümer*in: Unterschied zwischen den Versionen

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[[category:Glossar|Prozesseigentümer*in]]
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{{AnleitungAbsatz|Die Rolle „Prozesseigentümer*in“ ist organisationseinheitsübergreifend für die Prozesse ihres/seines Prozessbereichs verantwortlich. <br>
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Die/der Prozesseigentümer*in hat eine fachliche Weisungsbefugnis bzgl. der definitionsgemäßen Durchführung der Geschäftsprozesse gegenüber allen am Prozess beteiligten Beschäftigten, einschließlich der jeweiligen Linienverantwortlichen.}}
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{{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}}
{{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}}
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Version vom 21. April 2023, 12:18 Uhr

Die Rolle "Prozesseigentümer*in" ist organisationseinheitsübergreifend für die Prozesse ihres/seines Prozessbereichs verantwortlich.
</nolyinclude> Die/der Prozesseigentümer*in hat eine fachliche Weisungsbefugnis bzgl. der definitionsgemäßen Durchführung der Geschäftsprozesse gegenüber allen am Prozess beteiligten Beschäftigten, einschließlich der jeweiligen Linienverantwortlichen.

"Ein grüner Pfeil nach rechts."

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Prozessorganisation.