Prozessverantwortliche*r: Unterschied zwischen den Versionen
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{{AnleitungAbsatz|Eine oder auch mehrere prozessverantwortliche Personen sind einer/einem Prozesseigentümer*in zugeordnet. Die Aufgabe von Prozessverantwortlichen besteht in der Definition, Steuerung und Weiterentwicklung der Prozesse, für die sie verantwortlich sind, gemäß den Zielen und Vorgaben der Prozesseigentümerin oder des Prozesseigentümers und in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten. Diese haben die fachliche Weisungsbefugnis bezüglich der definitionsgemäßen Durchführung des Geschäftsprozesses (z.B. Freigabe von Zugriffsrechten in der eAkte).}} | {{AnleitungAbsatz|Eine oder auch mehrere prozessverantwortliche Personen sind einer/einem Prozesseigentümer*in zugeordnet. Die Aufgabe von Prozessverantwortlichen besteht in der Definition, Steuerung und Weiterentwicklung der Prozesse, für die sie verantwortlich sind, gemäß den Zielen und Vorgaben der Prozesseigentümerin oder des Prozesseigentümers und in Abstimmung mit den Prozessbeteiligten. Diese haben die fachliche Weisungsbefugnis bezüglich der definitionsgemäßen Durchführung des Geschäftsprozesses (z.B. Freigabe von Zugriffsrechten in der eAkte).}} | ||
{{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}} | {{Verweis|Weitere Informationen finden Sie im [https://www.uni-bielefeld.de/intern/dezernate/dezernat-dt-p/dokumente/Handbuch-Prozessorganisation.pdf Handbuch Prozessorganisation].}} | ||
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Version vom 11. August 2022, 10:24 Uhr