Die Rolle „Prozesseigentümer*in“ ist organisationseinheitsübergreifend für die Prozesse ihres/seines Prozessbereichs verantwortlich.
Die/der Prozesseigentümer*in hat eine fachliche Weisungsbefugnis bzgl. der definitionsgemäßen Durchführung der Geschäftsprozesse gegenüber allen am Prozess beteiligten Beschäftigten, einschließlich der jeweiligen Linienverantwortlichen (weitere Informationen: Handbuch Prozessorganisation Uni Bielefeld).