Prozesseigentümer*in

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Die Rolle „Prozesseigentümer*in“ ist organisationseinheitsübergreifend für die Prozesse ihres/seines Prozessbereichs verantwortlich.
Die/der Prozesseigentümer*in hat eine fachliche Weisungsbefugnis bzgl. der definitionsgemäßen Durchführung der Geschäftsprozesse gegenüber allen am Prozess beteiligten Beschäftigten, einschließlich der jeweiligen Linienverantwortlichen.

"Ein grüner Pfeil nach rechts."

Weitere Informationen finden Sie im Handbuch Prozessorganisation.