Der/die Vorgangseigner*in ist die Person, die den Vorgang federführend verwaltet. Der/die Vorgangseigner*in erhält weitgehende Rechte auf den Vorgang (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte).
Die/der Vorgangseigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der den Vorgang angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt des Vorgangs zu achten. Zu jedem Vorgang gehört immer ein*e Vorgangseigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.