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| |Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, werden Verfügungsworkflows an verschiedenen Stellen im System gestartet. | |
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Version vom 12. August 2022, 13:15 Uhr
Diese Seite befindet sich im Aufbau. Die Seite wurde zuletzt bearbeitet am 12.08.2022.
Beide Workflow-Komponenten, der Verfügungsworkflow und die Ad-hoc-Zusammenarbeit, unterstützen die digitale, medienbruchfreie Zusammenarbeit. Es gibt allerdings Unterschiede.
Die Ad-hoc-Zusammenarbeit ist universell nutzbar und kann von den Anwender*innen individuell konfiguriert werden. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Anleitung zur Ad-hoc-Zusammenarbeit.
Verfügungsworkflows sind für wiederkehrende, prozessbasierte Anwendungsfälle vorkonfiguriert. An welcher Stelle im System der Verfügungsworkflow gestartet wird, hängt von der spezifischen Konfiguration des jeweiligen Verfügungsworkflows ab. Verfügungsworkflows können grundsätzlich auf Vorgangs-, Teilvorgangs- und Dokumentebene gestartet werden. Für Hinweise zu spezifischen Workflows, wie z.B. der Projektgenehmigung, gibt es ein eigenes Kapitel in dieser Anleitung.
Starten eines Verfügungsworkflows
Wie im vorherigen Kapitel beschrieben, werden Verfügungsworkflows an verschiedenen Stellen im System gestartet.
Verfügungsworkflows an Vorgängen aufrufen (Klick auf den Vorgang):
Wenn am rechten Bildrand das Workflow-Icon nicht erscheint, kann es durch das Icon „Details zur Akte anzeigen“ eingeblendet werden.
Icon „Details zur Akte anzeigen“
Verfügungsworkflows an Vorgängen aufrufen:
Verfügungsworkflows an Vorgängen können über das Kontextmenü Aktionen (die drei unter-einanderstehenden Punkte) unter dem Punkt Workflow starten aufgerufen werden.
Anschließend geht es für alle Möglichkeiten auf gleichem Wege weiter:
Nach dem Klick auf das Icon „Workflow starten“ werden die Workflows angeboten, die an dieser Stelle für Ihr Berechtigungsprofil verfügbar sind, z.B. die Ad-hoc-Zusammenarbeit und die Projektgenehmigung.
Hier zweite Überschrift
Hier Text in die Vorlage "AnleitungScreenshot
Vorlage:Anleitung|2|PDF zusammenführen (siehe unten)