Hausrundschreiben veröffentlichen in DMS/eAkte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Sachbearbeitung Hausrundschreiben hat schreibende und lesende Rechte auf alle Hausrundschreiben, um die Verfasser*innen der Hausrundschreiben bei der Erstellung des Hausrundschreibens unterstützen zu können. | Die Sachbearbeitung Hausrundschreiben hat schreibende und lesende Rechte auf alle Hausrundschreiben, um die Verfasser*innen der Hausrundschreiben bei der Erstellung des Hausrundschreibens unterstützen zu können. | ||
Wurde ein Hausrundschreiben fertiggestellt und genehmigt, informiert der*die Verfasser*in die Sachbearbeitung Hausrundschreiben entweder per Postkorb-Nachricht oder per E-Mail über die Fertigstellung. Es folgt die Verföffentlichung des Hausrundschreibens durch die Sachbearbeitung Hausrundschreiben, welche in dieser Anleitung erklärt wird. | Wurde ein Hausrundschreiben fertiggestellt und genehmigt, informiert der*die Verfasser*in die Sachbearbeitung Hausrundschreiben entweder per Postkorb-Nachricht oder per E-Mail über die Fertigstellung. Es folgt die Verföffentlichung des Hausrundschreibens durch die Sachbearbeitung Hausrundschreiben, welche in dieser Anleitung erklärt wird. | ||
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{{Verweis|Weitere Informationen zum Thema zdA-Verfügung finden sie in der Anleitung [[Abschließen von Akten (z.d.A. verfügen) in DMS/eAkte]].}} | {{Verweis|Weitere Informationen zum Thema zdA-Verfügung finden sie in der Anleitung [[Abschließen von Akten (z.d.A. verfügen) in DMS/eAkte]].}} | ||