Akteneigner*in

Aus DMS/eAkte-Wiki
Version vom 12. Januar 2023, 12:45 Uhr von Hmartin (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von Hmartin (Diskussion) wurden auf die letzte Version von Dhasani zurückgesetzt)

Der/die Akteneigner*in ist die Person, die die Akte federführend verwaltet. Der/die Akteneigner*in erhält weitgehende Rechte auf die Akte (Schreibrechte, unter Umständen auch Löschrechte).
Der/die Akteneigner*in ist am Anfang diejenige/derjenige, die/der die Akte angelegt hat. Aufgabe dieser Person ist es, auf den Fortschritt der Akte zu achten. Zu jeder Akte gehört immer Der/die Akteneigner*in, die/der von der/dem Prozessverantwortlichen festgelegt wird.