Verfügungsworkflow allgemein in DMS/eAkte: Unterschied zwischen den Versionen
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|Beide Workflow-Komponenten, der prozessbasierte Verfügungsworkflow und die [[eLaufmappe]], unterstützen die digitale, medienbruchfreie Zusammenarbeit. Es gibt allerdings Unterschiede. | |Beide Workflow-Komponenten, der prozessbasierte Verfügungsworkflow und die [[eLaufmappe]], unterstützen die digitale, medienbruchfreie Zusammenarbeit und Mitzeichnung. Es gibt allerdings Unterschiede. | ||
Die eLaufmappe ist technisch auch ein Verfügungsworkflow, der aber universell nutzbar und von den Anwender*innen individuell konfiguriert werden kann.}} | Die eLaufmappe ist technisch auch ein Verfügungsworkflow, der aber universell nutzbar und von den Anwender*innen individuell konfiguriert werden kann.}} |
Version vom 28. Februar 2023, 21:25 Uhr
Starten eines Verfügungsworkflows
Prozessbasierte Verfügungsworkflows an Akten aufrufen (Klick auf die Akte)
Prozessbasierten Verfügungsworkflows an Akten aufrufen (Kontextmenü)
Elemente eines Verfügungsworkflows
Die nächste Person oder Gruppe, von der eine Aktivität erwartet wird, erhält nun eine Benachrichtigung per Email und eine Mitteilung im DMS/eAkte-System unter der Widget Aufgaben. }}
Wechsel zwischen Ansicht Verfügungsworkflow und zugehörigen Dokumenten
Hinweise zu prozessbasierten Verfügungsworkflows
Projektgenehmigung
Der Verfügungsworkflow zur Projektgenehmigung wird durch das Projektbüro an der Projektakte gestartet und durchläuft folgende Schritte:
- Das Projektbüro startet den Workflow. Anschließend muss der Workflow erneut aufgerufen werden (siehe Verfügungsworkflow an Akten Aufrufen (Kontextmenü)), um festzulegen, ob das Projekt eine Budgetfreigabe benötigt. Die Projektleitung erhält eine Benachrichtigung über den Start des Workflows.
- Kein Budget benötigt: Benötigt das Projekt kein Budget, werden die Empfänger Finanzcontrolling und Dezernatsleitung Finanzmanagement übersprungen und das Projekt wird direkt dem Kanzler zur Genehmigung vorgelegt. Das Metadatum Projektstatus wird automatisch auf Projekt liegt Kanzler zur Genehmigung vor umgesetzt.
- Ein Budget wird benötigt: Die Projektakte wird entsprechend der Laufwegsübersicht zunächst dem Finanzcontrolling und anschließend der Dezernatsleitung Finanzmanagement zur Budgetfreigabe vorgelegt. Das Metadatum Projektstatus wird automatisch auf Projekt liegt Finanzcontrolling zur Genehmigung vor umgesetzt. Nach der Genehmigung durch die Dezernatsleitung Finanzmanagement wird entsprechend der Laufwegsübersicht der Kanzler beteiligt.
- Nachdem der Kanzler die Genehmigung erteilt hat, wird das Projektbüro und die Projektleitung per Postkorbnachricht über die Beendigung des Workflows benachrichtigt.
Drittmittelakte
Der Verfügungsworkflow zur Drittmittelanzeige wird durch das Erstellen der Drittmittelanzeige automatisch an der Drittmittelakte (Vorgang "Bewilligung") gestartet und durchläuft folgende Schritte:
- Die Projektleitung erhält eine Benachrichtigung per E-Mail und eine Mitteilung im DMS/eAkte-System: "Drittmittelanzeige prüfen und der Erklärung (gesetzliche Bestimmung) zustimmen". Die Projektleitung prüft die Drittmittelanzeige, ergänzt die Drittmittel-Sachbearbeitung Fakultät/Einrichtung als den*die nächste*n Empfänger*in in der Laufwegsübersicht und stimmt der Erklärung (gesetzliche Bestimmung) über den Button Zustimmen zu.
- Die Drittmittel-Sachbearbeitung Fakultät/Einrichtung erhält eine Benachrichtigung per E-Mail und eine Mitteilung im DMS/eAkte-System: "Drittmittelanzeige prüfen". Die Drittmittel-Sachbearbeitung Fakultät/Einrichtung prüft die Drittmittelanzeige, ergänzt den*die Dekan*in bzw. die Leitung der Einrichtung als den*die nächste*n Empfänger*in (und ggf. weitere Empfänger*innen, z.B. Geschäftsführung/Verwaltungsleitung der Fakultät) in der Laufwegsübersicht und bestätigt die Prüfung über den Button Geprüft.
- Anschließend erhält der*die Dekan*in bzw. die Leitung der Einrichtung in (und ggf. weitere Empfänger*innen) eine Benachrichtigung per Email und eine Mitteilung im DMS/eAkte-System: "Drittmittelanzeige zustimmen". Der*die jeweilige Empfänger*in stimmt dem Vorhaben gemäß § 71 (3) in Verbindung mit § 71 (2) HG NRW und der Inanspruchnahme der angegebenen Grundausstattung/Ressourcen über den Button Zustimmen zu.
- Nach der Zustimmung der Fakultät/Einrichtung wird die Drittmittel-Sachbearbeitung FFT per E-Mail und Postkorb-Eintrag benachrichtigt: "Drittmittelanzeige prüfen". Die Drittmittel-Sachbearbeitung FFT ergänzt die entsprechende Teamleitung FFT in der Laufwegsübersicht und bestätigt die Prüfung über den Button Geprüft.
- Die Dezernatsleitung FFT, das Prorektorat Forschung und die Teamleitung FFT werden per E-Mail und Postkorb-Eintrag informiert.
- Die Drittmittel-Sachbearbeitung FFT wird per E-Mail und Postkorb-Eintrag über die Beendigung des Workflows benachrichtigt.
Das Workflowprotokoll wird unter dem Vorgang "Bewilligung" abgelegt.